Friedhof

In Steingaden befinden sich zwei Friedhöfe.

Der kirchliche Friedhof ist direkt beim Welfenmünster; hier befindet sich auch das Leichenhaus, wo Beisetzungen üblicherweise beginnen. Der kommunale Friedhof liegt von hier ca. 250 m entfernt am Friedhofweg 1. Dort ist auch eine Urnenwand errichtet.

Für den Erwerb eines Grabnutzungsrechtes des kirchlichen Friedhofes wenden Sie sich bitte an das Pfarrbüro
      Tel 08862/ 234
      Email: sjb.steingaden@bistum-augsburg.de

Anfragen zum kommunalen Friedhof richten Sie bitte an:
      Gemeinde Steingaden, Krankenhausstraße 1
      86989 Steingaden, Tel. 08862/ 9101-0
      Email: gemeinde@steingaden.de

In Prem ist der Friedhof ebenfalls in kommunaler Trägerschaft. Anfragen hierzu an:
       Gemeinde Prem, Schulweg 6
       86984 Prem, Telefon: 08862 / 7256
       Email: verwaltung@gemeinde-prem.de

Die Nutzungsdauer für eine Grabstelle – auch Ruhezeit genannt – beträgt mindestens 15 Jahre. Nach diesem Zeitraum kann das Recht verlängert oder zurückgegeben werden. Mit diesem Mindestzeitraum wird die Totenruhe und damit der Respekt vor den Verstorbenen betont. Die Pflege und Instandhaltung der Grabstelle obliegt den Inhabern des Nutzungsrechtes.

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