Der Dienst des Kommunionhelfers/der Kommunionhelferin besteht in erster Linie im Austeilen der hl. Kommunion in Gottesdiensten. Außerdem können KommunionhelferInnen in Absprache mit dem zuständigen Pfarrer außerhalb der Messfeier die Kommunion aus dem Tabernakel reichen und die Krankenkommunion überbringen. Die Beauftragung zur Kommunionhelferin / zum Kommunionhelfer erfolgt durch den Bischof und ist zeitlich begrenzt (in der Regel auf 5 Jahre, mit Möglichkeit der Verlängerung) und örtlich – meist an die eigene Pfarrgemeinde oder Seelsorgeeinheit – gebunden.
Den Vorschlag für die Beauftragung reicht der zuständige Pfarrer beim Sekretariat des Bischofs ein und nach einem Einführungskurs wird die Urkunde ausgestellt. KommunionhelferInnen sollen jährlich wenigstens an einem spirituellen Einkehrtag teilnehmen.
In religiösen oder organisatorischen Treffen, die nach Bedarf vor Ort stattfinden, werden dann anstehende Themen besprochen.
Pfarreiengemeinschaft Steingaden
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