In Steingaden befinden sich zwei Friedhöfe.
Der kirchliche Friedhof ist direkt beim Welfenmünster; hier befindet sich auch das Leichenhaus, wo Beisetzungen üblicherweise beginnen. Der kommunale Friedhof liegt von hier ca. 250 m entfernt am Friedhofweg 1. Dort ist auch eine Urnenwand errichtet.
Für den Erwerb eines Grabnutzungsrechtes des kirchlichen Friedhofes wenden Sie sich bitte an das Pfarrbüro
Tel 08862/ 234
Email: sjb.steingaden@bistum-augsburg.de
Anfragen zum kommunalen Friedhof richten Sie bitte an:
Gemeinde Steingaden, Krankenhausstraße 1
86989 Steingaden, Tel. 08862/ 9101-0
Email: gemeinde@steingaden.de
In Prem ist der Friedhof ebenfalls in kommunaler Trägerschaft. Anfragen hierzu an:
Gemeinde Prem, Schulweg 6
86984 Prem, Telefon: 08862 / 7256
Email: verwaltung@gemeinde-prem.de
Die Nutzungsdauer für eine Grabstelle – auch Ruhezeit genannt – beträgt mindestens 15 Jahre. Nach diesem Zeitraum kann das Recht verlängert oder zurückgegeben werden. Mit diesem Mindestzeitraum wird die Totenruhe und damit der Respekt vor den Verstorbenen betont. Die Pflege und Instandhaltung der Grabstelle obliegt den Inhabern des Nutzungsrechtes.
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Pfarreiengemeinschaft Steingaden
Fohlenhof 7
86989 Steingaden
Telefon 08862 234
Fax 08862 1049
E-Mail: sjb.steingaden@bistum-augsburg.de
Ein schönes Wochenende